23.01.2025 Horizont Europa

Teilnahme von Partnern aus Südkorea in Säule 2 von Horizont Europa nun möglich!

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Republik Korea dem Programm Horizont Europa im Rahmen einer Übergangsregelung bei, was neue Möglichkeiten für Forscher eröffnet und das Potenzial für eine Zusammenarbeit freisetzt. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens wird voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen, sofern alle erforderlichen Validierungen auf beiden Seiten abgeschlossen sind.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt einer Weltkarte, auf der ausgehend von Europa Verknüpfungen mit anderen Ländern dargestellt sind.
Bild: ©Julien Eichinger - stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Republik Korea dem Programm Horizont Europa bei, was neue Möglichkeiten für Forscher eröffnet und das Potenzial für eine Zusammenarbeit freisetzt.

Im Rahmen einer Übergangsregelung begrüßt die Europäische Union Forscher und Organisationen aus der Republik Korea, die sich ab dem Arbeitsprogramm 2025 an den Ausschreibungen und Aktivitäten der Säule II des Programms Horizont Europa beteiligen können.

Dies bedeutet, dass Konsortialpartner aus Südkorea nun (wie auch Partner aus Marokko oder der Schweiz) förderfähig für eine Förderung durch die EU-Kommission sind, für Ausschreibungen der Säule 2 von Horizont Europa.

Diese Übergangsregelung folgt auf den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Kommission und der Regierung der Republik Korea über die zweite Säule des Programms Horizont Europa.

Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens wird voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen, vorbehaltlich des Abschlusses aller erforderlichen Validierungen auf beiden Seiten.

Die Übergangsregelung ist in den General Annexes festgelegt und gilt für Rechtspersonen mit Sitz in der Republik Korea, da die Assoziierung des Landes mit dem Programm als unmittelbar bevorstehend angesehen wird (die aktualisierte Liste der Teilnehmer von Horizont Europa ist im Programmleitfaden zu finden).

Weitere Informationen

nks-dit/sim