14.03.2025 Künstliche Intelligenz und Robotik

Antragstemplate für 2025 geändert: Bewertung der technischen
Robustheit von KI nur noch im EIC.

Das Template für Anträge in Horizont Europa und damit auch die Begutachtung wurden geändert: Technische Robustheit von genutzten / entwickelten KI-Systemen muss nur noch für Anträge im EIC zwingend beschrieben werden.

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Seit dem Arbeitsprogramm 2023/2024 war es für Konsortien, deren Projekte Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln oder anwenden sollten, Pflicht, bereits im Antrag Fragen zur Sicherheit und technischen Robustheit des KI-Systems zu beantworten.

Für die Ausschreibungen im kommenden Arbeitsprogramm 2025 gibt es nun eine Neuerung:
Die Beschreibung der Sicherheit und technischen Robustheit eines genutzten / entwickelten KI-Systems bleibt weiterhin ein Begutachtungskriterium im Programmbereich European Innovation Council (EIC), in allen anderen Programmbereichen wird dies jedoch zukünftig nicht mehr explizit gefordert werden.

Die aktualisierten Versionen des Antragstemplates sowie des Templates zur Begutachtung von Anträgen finden Sie bereits auf dem Funding & Tenders Portal.

 

nks-dit/ah(b)