11.08.2021

Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zum besseren Schutz vor gefährlichen Chemikalien

Um die Bürger*innen besser vor gefährlichen Chemikalien schützen zu können, plant die EU-Kommission die zentrale Chemikalien-Gesetzgebung zu überarbeiten. Im Rahmen der am vergangenen Montag veröffentlichten öffentlichen Konsultation bittet die EU-Kommission interessierte Kreise Hinweise und Anregungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung") einzureichen. Diese Verordnung ist der wichtigste Rechtsakt in der EU, um gefährliche Eigenschaften von Chemikalien zu identifizieren und darüber zu informieren. Die Konsultation endet am 15. November 2021.

Das Bild zeigt eine Hand, die einen Glaskolben mit einer blauen Flüssigkeit hält. Im Hintergrund sind weitere Glasbehälter mir verschiedenfarbigen Flüssigkeiten zu sehen.
Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

Die CLP-Verordnung geht auf den globalen Standard der Vereinten Nationen (GHS) zurück und setzt diesen in EU-Recht um. Die Verordnung legt fest, wie gefährliche Chemikalien einzustufen sind (z. B. als krebserregend oder wassergefährdend) und wie diese Gefahren innerhalb der Lieferketten sowie gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern zu kommunizieren sind.

Für diese Überarbeitung wird die EU-Kommission unter anderem verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrenklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechender Einstufungskriterien prüfen.

Ein weiteres Ziel ist die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere zu fördern und die EU-Industrie als weltweiten Vorreiter bei der Herstellung und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien zu unterstützen.

Konsultation

nks-dit/ry