17.05.2021

Stakeholder Konsultation der EU Kommission zur Definition der Nanomaterialien

Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung ihrer Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien durchgeführt. Sie startet nun eine gezielte Online-Konsultation von Interessenvertretern, um die vorläufigen Ergebnisse dieser umfassenden Überprüfung zu aktualisieren, zu testen und zu verifizieren.

Blick in eine Kohlenstoff-Nanoröhre, Netzartige Struktur aus silbernen Kugeln, die durch silberne Röhren miteinander verbunden sind.
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Die Empfehlung 2011/696/EU wurde entwickelt, um eine einheitliche Definition des Begriffs "Nanomaterial" für alle Rechtsvorschriften mit spezifischen Bestimmungen für Nanomaterialien bereitzustellen, z. B. um eine angemessene Sicherheitsbewertung zu gewährleisten oder Verbraucher zu informieren. Die darin enthaltene Definition des Begriffs "Nanomaterial" wurde in mehreren EU-Verordnungen und auch in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten angewandt; für einige wartet der Gesetzgeber derzeit auf das Ergebnis der laufenden Überprüfung.

Internetseite der EU Kommission zur Stakeholder-Befragung

nks-dit/ry