28.02.2025 Kohlenstoffarme und saubere Industrien

Vereinfachung von EU-Nachhaltigkeitsregeln und Investitionen

Die EU-Kommissionspräsidentin hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und einen besseren Finanzmittelzugang vorstellt. Es werden dabei erste Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgestellt.

Das Bild zeigt Hände, die eine grüne Erdkugel über den Waldboden halten.
Bild: © Romolo Tavani – stock.adobe.com

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Firmen ist mit der Wahl der neuen EU-Kommission deutlich stärker in den Fokus gerückt. Damit europäische Unternehmen zukünftig wieder an globaler Wettbewerbsfähigkeit dazugewinnen, ist eine deutliche Reduzierung des aktuellen Verwaltungsaufwandes nötig.

Die EU-Kommission hat deshalb in einem ersten Schritt verschiedene Maßnahmen vorgestellt, die die Verwaltungskosten um rund 6.3 Mrd. Euro senken und die Investitionskapazitäten um 50.0 Mrd. Euro erhöhen sollen. Dazu werden die Richtlinien über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD und EU-Taxonomie verändert und ein überwiegender Teil von Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Die Fristen für die CSRD Anwendungsbereiche werden um zwei Jahre verschoben und insbesondere die Belastungen für KMU und kleinere Unternehmen sollen drastisch gesenkt werden.

Diese Legislaturvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt und bilden dabei nur die Grundlage für weitere Maßnahmen in der nahen Zukunft.

Ausführliche Informationen sind dabei in der Pressmitteilung, dem FAQ Dokument, sowie den Kommissionsvorschlägen auf folgender Website zu finden.

nks-dit/mg