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Um sich in Horizont Europa zu bewerben, muss sich ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus mindestens drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten bilden und gemeinsam einen Antrag einreichen ("3-aus-3-Regel"). Dabei muss mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedstaat kommen.

Eine Ausnahme stellt das Instrument der Koordinations- und Unterstützungsmaßnahme (CSA) dar. Hier reicht eine Einrichtung aus einem Mitgliedsland oder assoziierten Staat. Siehe hier auch den Punkt „Welche Förderinstrumente gibt es?“.

Weiterführende Informationen zu den Beteiligungsregeln bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Internationale Kooperationen sind in Horizont Europa erwünscht. Daher können sich grundsätzlich auch Partner außerhalb der EU – aus sogenannten Drittstaaten – an den Projekten beteiligen.

In einigen Calls des Clusters 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sogar explizit gefordert.

Jedoch werden nicht alle Partner aus Drittstaaten von der Kommission finanziell gefördert. Daher stellen manche Länder selbst Mittel für die Beteiligung an Horizont Europa zur Verfügung.

Eine kurze Information zu Drittstaaten bietet Ihnen auch die Unterseite „Beteiligungsregeln“ ("Wer ist förderfähig?") des deutschen Portals zu Horizont Europa.

Die genauen Angaben, welche Ländergruppen sich beteiligen können, finden Sie auf der Unterseite "Internationale Zusammenarbeit" , ebenfalls auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Wichtige Voraussetzung für einen erfolgversprechenden Projektantrag ist die Zusammenstellung eines geeigneten Antragstellerkonsortiums.

Das Konsortium muss in der Regel mindestens drei voneinander unabhängige Partner aus drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder assoziierten Staaten aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Partner aus einem europäischen Mitgliedsstaat kommen muss. Ausnahmen sind möglich und werden in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen.
Generell ist bei der Bildung eines Konsortiums darauf zu achten, dass sich die Kompetenzbereiche der einzelnen Partner komplementär ergänzen. Im Idealfall greift man bei der Partnerauswahl auf bereits bestehende Kontakte oder Kooperationen zurück.

Es besteht eine Vielzahl an Möglichkeiten, Partner zur Bildung eines Konsortiums zu finden. Einige dieser Möglichkeiten sind:

  • Über existierende Kooperationen, Kontakte, Netzwerke
  • Über bestehende Kontakte weitere Kontakte knüpfen und prüfen
  • Partnering Plattformen: 

Funding and Tenders Opportunities Portal - EU CommissionPartner Search Tool auf dem Funding and Tenders Portal der EU-Kommission für alle Topics in Horizont Europa (das Tool finden Sie unter der jeweiligen Topic-Übersicht)

Ideal-ist : Partnering Platform für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

Enterprise Europe Network : Serviceangebot des Enterprise Europe Network für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) potentielle, internationale Projektpartner zu finden

  • Recherche in Projektdatenbanken

Enterprise Europe Network – EEN
Kostenloser Zugang zur Suche nach potentiellen Partnern in den folgenden Bereichen:
Business & Märkte, Innovation & Technologie sowie Forschung & Entwicklung

Community Research and Development Information Service – CORDIS
Potentielle Partner mit EU-Erfahrung aus laufenden oder abgeschlossenen Projekten

Funding and Tenders Opportunities Portal – EU-Kommission
Ähnlich wie auf dem CORDIS-Service bietet auch dieses Portal mit dem "Horizon Dashboard" die Möglichkeit Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Projekten und die daran beteiligten Partner zu erhalten

  • Vernetzung auf Tagungen, Messen, Konferenzen und anderen (Online)-Events
    Eine Übersicht zu kommenden Veranstaltungen finden Sie hier: NKS DIT: Events
  • Brokerage Events, Verbreitung von Partnergesuchen (Funding and Tenders Portal, EEN Kooperationsplattform etc.)

Brokerage Event des NCP4Industry Netzwerks zu den Cluster-4-Ausschreibungen 2024 in den Destinations 1+2

Brokerage Event des IDEALIST Netzwerks zu den Cluster-4-Ausschreibungen 2024 in den Destinations 3,4+6

  • Über Mitgliedschaft in europäischen Verbänden, Clustern und Partnerschaften (z.B. Made in Europe, Process4Planet, etc.)

Alle Rechtsträger sind förderfähig, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten Staat haben. Ausnahmen bzgl. des Ausschlusses assoziierter Staaten in einzelnen strategisch wichtigen Topics werden im Arbeitsprogramm explizit ausgewiesen.

Einrichtungen aus Drittländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen können in der Regel auch Förderung erhalten. Eine Liste dieser "eligible Countries" findet sich auf dem "Funding and Tenders Portal"

Einrichtungen aus nicht assoziierten industrialisierten Drittstaaten tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst. Ausnahmen sind nur möglich, wenn

  • das Land im Arbeitsprogramm explizit als förderfähig genannt wird oder
  • die Teilnahme für die Projektdurchführung unbedingt notwendig ist (z.B. wegen herausragender Expertise, Zugang zu Forschungsinfrastrukturen oder Daten, geografische Besonderheiten).

Weiterführende Informationen zu den Beteiligungsregeln und der Förderfähigkeit bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa.

Bei der Erstattung der Kosten wird zwischen direkten und indirekten Kosten unterschieden:

  • Direkte Kosten können dem Projekt unmittelbar zugeordnet werden (z.B. Personalkosten, Reisekosten, Kosten für Unteraufträge).
  • Indirekte Kosten werden auch als Gemeinkosten bezeichnet und sind nicht mittelbar dem einzelnen Projekt zurechenbar. Sie entstehen jedoch im Zusammenhang mit den direkten Kosten (z.B. Miete, Stromkosten, Reinigungsdienste). Für indirekte Kosten gilt für alle Förderinstrumente eine Pauschale in Höhe von 25 % der direkten Kosten des Projekts. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist hier nicht notwendig.

Die direkten Kosten werden ja nach Förderinstrument wie folgt erstattet:

  • Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA), Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA): Die direkten Projektkosten werden mit bis zu 100 % erstattet.
  • Innovationsmaßnahmen (IA): Hier gilt eine Förderquote von bis zu 70 % der direkten Projektkosten (Ausnahmen sind möglich und werden im Arbeitsprogramm beim jeweiligen "Topic" ausgewiesen. Gemeinnützige Einrichtungen können auch hier bis zu 100 % der direkten Projektkosten geltend machen.

Für das ehemalige KMU-Instrument, welches nun im EIC Accelerator integriert ist, gelten abweichende Förderquoten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Detailliertere Informationen zu den förderfähigen Kosten, Förderquoten und indirekten Kosten gibt es auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit einer Förderrichtlinie deutsche Forschungsakteure beim Auf- und Ausbau ihrer europäischen Netzwerke. Die Anschubfinanzierung richtet sich an deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Koordination von Verbundvorhaben in den thematischen Clustern (Pfeiler 2) von „Horizont Europa“ anstreben. Die Vorbereitungsphase wird vom BMBF mit bis zu 50.000 Euro über maximal ein Jahr finanziert. Ziel ist es, dass am Ende dieser Phase ein Antrag bei der Europäischen Kommission eingereicht wird.

Antragsfristen: 31. Januar / 31. Mai / 30. September eines Jahres. Die erste Frist ist der 31. Mai 2021 und die letzte Antragsmöglichkeit der 30. September 2023.

Weiterführende Informationen

Im Rahmen von Horizont Europa gibt es verschiedene Förderinstrumente, die sich in den Ausschreibungen (Calls) wiederfinden. Das jeweilige Förderinstrument wird für jedes Förderthema (Topic) von der Europäischen Kommission vorgegeben. Die wichtigsten Förderinstrumente des Cluster 4 "Digitalisierung, Industrie und Weltraum" sind:

  • RIA (Research and Innovation Actions): Forschungs- und Innovationsmaßnahmen

Bei diesen Verbundprojekten sollen Konsortien ("3-aus-3-Regel") neues Wissen, neue Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Hierbei liegt der Schwerpunt auf der Forschung:

  • IA (Innovation Actions): Innovationsmaßnahmen

Die Konsortien ("3-aus-3-Regel") sollen in diesen Verbundprojekten Pläne, Konzepte und Vorkehrungen für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen erarbeiten. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise das Erstellen von Prototypen oder die Produktvalidierung in großem Maßstab. Forschung spielt eine untergeordnete Rolle.

  • CSA (Coordination and Support Actions): Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen

Die CSA sind forschungsbegleitende Maßnahmen, die bereits vorhandenes Wissen zugänglicher machen und/oder die Netzwerkbildung unterstützen sollen. Die Durchführung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen ist im Verbund oder als Einzelfördermaßnahme möglich.

Bitte beachten Sie, dass die unterschiedlichen Förderinstrumente zum Teil voneinander abweichende Beteiligungsregeln und Förderquoten haben.

Zusätzlich gibt es weitere, seltener vorkommende Förderinstrumente, zu denen sie weitere Informationen auf dem deutschen Portal zu Horizont Europa finden.

Antragsverfahren in Horizont Europa basieren auf einem Antragsformular (Proposal Template), das je nach Maßnahme unterschiedlich ist. Alle Vorgaben aus dem Antragsformular müssen unbedingt eingehalten werden.

Es gibt ein- oder zweistufige Antragsverfahren. Welches Verfahren bei welchem Topic Anwendung findet, ist vorgegeben und steht auf der jeweiligen Topic-Seite im Teilnehmerportal und im Arbeitsprogramm.

  • 1-stufige Verfahren: In diesem Fall wird direkt der Vollantrag in der im Ausschreibungstext genannten Einreichungsfrist an die Europäische Kommission übermittelt. Die Gesamtseitenzahl beträgt 45 Seiten für RIA/IA und 30 Seiten für CSA.
  • 2-stufige-Verfahren: Hier wird zunächst ein Kurzantrag zur genannten Frist eingereicht (RIA/IA: 10 Seiten), der begutachtet wird. Im Erfolgsfall werden die Konsortien aufgefordert, einen Vollantrag anzureichen.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren bietet Ihnen das deutsche Portal zu Horizont Europa

TRL steht für Technology Readiness Levels (Technologie-Reifegrad). Dabei handelt es sich um eine Skala zur Bewertung des Entwicklungsstandes von neuen Technologien oder Dienstleistungen auf der Basis einer systematischen Analyse. Je höher der TRL, desto weiter ist das Projekt in der Entwicklung fortgeschritten.

In den Topic-Beschreibungen wird auf spezifische TRL Bezug genommen. In der Regel sollen die Projekte mit Hilfe der Förderung einen höheren TRL erreichen.

Die Definition der TRL-Skala finden Sie im Annex B (S.10) der Europäischen Kommission.

Alle für die Antragstellung notwendigen Informationen sowie die elektronischen Formblätter stellt die EU-Kommission auf dem „Funding and Tenders-Portal" zur Verfügung. Über verschiedene Suchfunktionen können dort die Call- und Topic-spezifischen Informationen abgerufen werden.

Anträge in Horizont Europa sind klar strukturiert. Der Antragsaufbau ist eng an die Begutachtungskriterien Exzellenz, Impact und Implementierung angelehnt. Alle Vorgaben zu Struktur und Form sollten unbedingt beachtet werden.

Jeder Projektantrag in Horizont Europa setzt sich aus einem Teil A und einem Teil B zusammen. Der A-Teil besteht aus Online-Formularen, die im Funding & Tenders Portal ausgefüllt werden müssen. Der B-Teil entspricht der Beschreibung des geplanten Vorhabens. Dieses wird in einer herunterladbaren Vorlage geschrieben und nach der Fertigstellung als PDF über das Antragssystem Funding & Tenders Portal eingereicht. Das Antragstemplate enthält für jeden der beiden Teile Erläuterungen und ist eine wichtige Arbeitshilfe in der Phase der Antragstellung.

Eine ausführliche Darstellung des Antragsaufbaus ist auf dem deutschen Portal für Horizont Europa dargestellt.

Grundvoraussetzung für eine erfolgversprechende Antragstellung ist das aufmerksame Lesen des Ausschreibungstextes. Anträge haben nur dann eine Chance auf Förderung, wenn sie genau auf die Inhalte und Ziele des jeweiligen Ausschreibungsthemas ausgerichtet sind. In Ihrem Antrag sollten Sie auf die unter Scope aufgelisteten Aspekte eingehen und präzise darstellen, wie Sie die Erreichung der Ziele (Expected Outcomes) planen.

How to prepare a successful proposal in Horizon Europe
A successful proposal for Horizon Europe: Scientific-technical excellence is key, but don’t forget the other aspects

Dissemination & Exploitation & Communication in Horizon Europe
Horizont Europa Programme Guide

Die EU-Kommission stellt eine Reihe an Hilfsmitteln zur Antragstellung zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragsstellung die folgenden Webinare anzusehen und sich mit dem Horizont Europa Programme Guide auseinanderzusetzen.

Die NKS Gesundheit hat Erklärvideos zu den drei Antragsteilen Excellence, Impact und Implementation erstellt:

Excellence
Impact
Implementation

Haben Sie zusätzlich auch immer die Key Strategie Orientations aus dem Strategischen Plan für die Jahre 2021–2024 im Blick und schauen Sie sich die dort genannten Ziele an.

Verweise wie beispielsweise auf den European Green Deal sind in einigen Ausschreibungen zu finden. Bei der Erstellung eines Antrags, wo dies der Fall ist, sollten deshalb auch die entsprechenden Dokumente berücksichtigt werden.

In einigen Ausschreibungen wird auch auf europäische Partnerschaften (z. B. Made in Europe, Chips) verwiesen.  Auch hier sollten Sie sich die übergeordneten Ziele der Partnerschaften anschauen und diese in Ihrem Antrag berücksichtigen.

Sollten Sie in Ihrem Projekt künstliche Intelligenz (KI) entwickeln oder verwenden wollen, gibt es bereits im Antrag eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen, die ethische Belange und die Sicherheit Ihres KI-Systems betreffen.

Auch soziale Aspekte spielen in vielen Ausschreibungsthemen eine Rolle und sollten daher in Ihrem Antrag ebenfalls berücksichtigt werden.

Ebenso können rechtliche und finanzielle Aspekte bei der Antragstellung von großer Bedeutung sein. Informationen und Beratung zu diesen Aspekten bietet die NKS Recht&Finanzen.

Bei der Erstellung Ihres Antrags können Sie auch auf die Unterstützung der NKS DIT zurückgreifen. Sprechen Sie uns hier einfach an. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 

Mit dem Pilotprojekt zur „Blind Evaluation“ will die Kommission Bedenken ausräumen, dass der Evaluationsprozess als voreingenommen gegenüber bekannten Organisationen in Ländern mit leistungsfähigeren Forschungs- und Innovationssystemen wahrgenommen werden könnte.
Im Horizont Europa Arbeitsprogramm 2023-2024 werden alle Anträge der ersten Stufe von zweistufigen Ausschreibungen „blind“ bewertet.
Das Konzept der Blindbewertung setzt voraus, dass die Gutachter die Struktur des Konsortiums und die beteiligten Antragsteller nicht kennen. Um dies zu erreichen, werden die folgenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen:

  • Teil A des Antrags (Formblätter) wird den Gutachtern nicht übermittelt
  • Wenn Teil B des Antrags Angaben zu Antragsteller enthält, wird der Antrag für unzulässig erklärt und abgelehnt.


Daher müssen Antragsteller, die einen Stufe-1-Antrag einreichen, ein neues Zulässigkeitskriterium berücksichtigen: Sie dürfen in Teil B weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitenden angeben (siehe Allgemeine Anhänge A und E).
Darüber hinaus sollten die Namen der Antragstellenden oder ihrer Organisationen nicht indirekt identifizierbar sein, z. B. durch Links zu Webseiten oder durch Hinweise auf ihre Rolle und frühere Erfahrungen. Der Antrag kann Verweise auf eigene Veröffentlichungen enthalten, wenn nicht hervorgehoben wird, dass die Veröffentlichung von einem oder mehreren der Antragstellenden verfasst wurde. Informationen über die Identität der Teilnehmer sollten nur in Teil A des Antrags enthalten sein.

Die Vorlage des Standardantragsformulars für Stufe 1 wurde entsprechend aktualisiert und enthält nun eine eigene Seite mit Hinweisen für Blindbewertungen und Anmerkungen im Text der Vorlage, die den Antragstellern als Orientierungshilfe dienen. Beachten Sie, dass diese Vorlage nur als Beispiel dient. Die tatsächlichen Formulare, die im Online-Einreichungssystem des Funding and Tenders Portal bereitgestellt werden, können von diesem Beispiel abweichen. In den verschiedenen Abschnitten des Standard-Antragsformulars wurden Anmerkungen eingefügt, um die Antragsteller daran zu erinnern, besonders darauf zu achten, ihre Identität nicht preiszugeben.
Bitte beachten Sie, dass in Stufe 1 nur die Evaluierungskriterien „Excellence“ und „Impact“ bewertet werden, während das Kriterium „Implementation“ (einschließlich relevanter früherer Veröffentlichungen, Leistungen und Projekte der Konsortialpartner) erst in Stufe 2 bewertet wird.

Video der EU-Kommission zur "Blind Evaluation"
Standardantragsformular für Stufe 1 

Mit dem Ziel einer Vereinfachung der Abrechnung hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotprojektes bereits in Horizont 2020 damit begonnen, einige Projekte nach der neuen Lump-Sum-Methode zu fördern. Dies soll im Rahmen der kommenden Arbeitsprogramme in Horizont Europa ausgebaut werden. Die Darstellung der erforderlichen Informationen erfolgt, wie bei der Antragstellung nach der konventionellen Abrechnungsmethode, über ein Standard Horizont Europa Template, welches im Funding and Tenders Portal bereitgestellt wird. Bei der Antragserstellung muss jede Aktivität der verschiedenen Arbeitspakete genau beschrieben werden. Es wird dabei vorausgesetzt, dass die genaue Kostenaufstellung pro Arbeitspaket vorhanden ist und dass die Ausführungen auch die exakten Kosten wiedergeben. Für eine übersichtliche Zusammenstellung der Ausführungen steht dabei ein eigenes Excel-Dokument im Submission-Tool zur Verfügung.

Die Evaluation basiert auch im Rahmen der Lump Sum Förderung weiterhin aus den Aspekten Excellence, Impact und Implementation. Die Kostenbewertung erfolgt dabei unter dem Aspekt der Implementation und sollte deshalb für die Bewertung sowohl nachvollziehbar als auch verhältnismäßig sein. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung wird die Kalkulation in das Model Grant Agreement aufgenommen. Entsprechend müssen weder die„actucal costs“ und Zeitnachweise ausgewiesen, noch „financial checks and audits“ durchgeführt werden.

 Weitere Informationen haben wir in einem Faktenblatt für Sie zusammengestellt.

Die erfolgreiche Antragstellung ist komplex und es müssen viele Dinge beachtet werden, die sich von Einzelfall zu Einzelfall unterscheiden.

Hier kommt die NKS DIT ins Spiel. Wir beraten Sie unentgeltlich, individuell und stets streng vertraulich zur Antragstellung in Horizont Europa. Von der Auswahl einer passenden Ausschreibung zu Ihrer Projektidee/Projektskizze über die Unterstützung bei der Partnersuche bis zur Antragsprüfung. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in der Europäischen bei der Ausarbeitung Ihrer Projektidee und geben Ihnen eine fundierte Rückmeldung zur Eignung Ihrer Projektidee in Bezug auf die adressierte Ausschreibung.

Für die Projektskizze steht Ihnen unser Skizzenformular zur Verfügung, das Sie aber nicht zwingend ausfüllen müssen. Nachdem wir Ihre Projektidee per E-Mail ( ; ) erhalten haben, vereinbaren wir mit Ihnen eine Besprechung via Videokonferenz, in der wir Ihre Projektidee ausführlich mit Ihnen besprechen.

Unabhängig von diesem speziellen Angebot stehen Ihnen die Beratenden der NKS DIT gerne für alle Fragen rund um die Antragstellung in Horizont Europa zur Verfügung.

Sprechen Sie uns gerne an.

Der Projektantrag (sowohl der Kurz- als auch der Vollantrag) ist über das Einreichungssystem (Submission System) des Funding and Tenders Portal einzureichen. Wählen Sie dazu das von Ihrem Antrag adressierte Topic auf dem Teilnehmerportal aus.

Im Submission System erhalten Sie die aktuellen Vorlagen für den Antrag (sowohl des administrativen Teils A, als auch des technischen Annex, Teil B). Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen der Antragsunterlagen bietet das von der NKS Gesundheit erstellte Video.

Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen hat ein kommentiertes Antragsformular für IA- und RIA-Ausschreibungen erstellt. Das Dokument können Sie hier herunterladen.

Der Antrag muss in englischer Sprache angefertigt werden.

In der Regel wird ein Antrag im Namen einer Organisation und nicht von einer Einzelperson eingereicht. Jede teilnehmende Organisation muss sich einmal registrieren und erhält bei der Registrierung u. a. einen Teilnehmercode (Participant Identification Code, PIC). Im PIC-Finder kann geprüft werden, ob die Einrichtung bereits registriert ist.

Die koordinierende Einrichtung (entsprechend Projektpartner Nummer 1 im Antragstemplate) ist für die Einreichung des Antrags zuständig. Diese koordinierende Einrichtung schaltet alle anderen Projektpartner auf der Projektseite im Funding and Tenders Opportunities Portal frei, sodass diese ihre Daten ergänzen und online bearbeiten können. Alle am Antrag teilnehmenden Organisationen müssen registriert sein!

Durch das Hochladen (Upload) wird der Antrag im Portal registriert und erst mit dem Absenden (Submission) eingereicht! Vor Ablauf der Einreichfrist können die Antragsunterlagen jederzeit und auch mehrfach durch neuere Versionen ersetzt werden. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Version hochzuladen, um sich mit dem System vertraut zu machen. Um mögliche technische Pannen oder Kapazitätsprobleme des Servers einzukalkulieren, rät die EU-Kommission dazu folgende Punkte zu beachten:

  • Reichen Sie eine (fast) endgültige Fassung Ihres Vorschlags mehrere Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist ein! 
  • Vermeiden Sie die gleichzeitige Bearbeitung (Ihres Teils) des Antrags durch mehr als einen Benutzer aus Ihrer Organisation!
  • Bearbeiten Sie Projektantrag nicht in mehr als einem Browser-Tab/Fenster gleichzeitig!
  • Sichern Sie Ihre Änderungen aktiv! Es werden keine Daten gespeichert, bevor Sie nicht auf Speichern geklickt haben.
  • Verwenden Sie für die hochgeladenen Dateien keine Dateinamen, die Sonderzeichen enthalten. Nur alphanumerische Zeichen: A-Z, a-z, 0-9, _ (Unterstrich), - (Bindestrich), . (Punkt) oder Leerzeichen sind erlaubt.
  • Verschlüsseln oder signieren Sie Ihre PDF-Dateien nicht digital.
  • Überprüfen Sie nach dem Hochladen der Dateien, ob sie ohne Probleme geöffnet werden können.

Weitere Informationen zur Antragsausarbeitung und -einreichung stellt die EU-Kommission mit dem Online Manual bereit.

Ab der Ausschreibungsrunde mit Schlussterminen in 2022 müssen alle öffentlichen Einrichtungen, Forschungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen, die durch Horizont Europa finanziert werden, bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreement einen Gender Equality Plan (Gleichstellungplan) vorweisen.

Mit der Vorgabe, einen solchen Gleichstellungsplan vorlegen zu müssen, zielt die EU-Kommission darauf, mehr Frauen in Wissenschaft und Forschung, weniger geschlechterbedingte Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, mehr Inklusion und eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter zu erreichen.

Für die Erstellung eines solchen Gleichstellungsplans stellt die EU-Kommission den Leitfaden Horizon Europe Guidance on Gender Equality Plans zum Download bereit.

Weitere Hinweise zum Gender Equality Plan auf der Webseite des European Institute for Gender Equality (EIGE)

Darüber hinaus ist die Integration der Geschlechterdimension in die Forschungs- und Innovationsinhalte (d. h. Geschlechteranalyse) eine Standardanforderung für Anträge in vielen Ausschreibungsthemen.

Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt durch unabhängige Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, die die EU-Kommission bzw. die mit der Durchführung von Programmteilen beauftragten Exekutivagenturen aus einer Expertendatenbank auswählen.

Jeder Antrag wird durch mindestens drei unabhängige Fachleute bewertet. Die Bewertungskriterien und das Verfahren zur Begutachtung in Horizont Europa sind standardisiert. Konkret sind in den Beteiligungsregeln für die Ausschreibungen im Arbeitsprogramm als Begutachtungskriterien festgelegt:

  • Excellence (Wissenschaftliche/technologische Exzellenz)
  • Impact (Wirkung bzw. Auswirkung)
  • Implementation (Qualität und Effizienz der Durchführung)

Hinweise zur Ausarbeitung der jeweiligen Textpassagen im Antrag haben wir im Reiter „Wie muss der Antrag ausgearbeitet und eingereicht werden?“ für Sie zusammengestellt.

Für jedes der drei Kriterien können die Begutachtenden zwischen 1 und 5 Punkten vergeben. Damit ein Antrag eine Förderempfehlung erhält, ist es erforderlich, eine Mindestpunktzahl (i. d. Regel 3 oder 4 je Kriterium) zu erzielen. Darüber hinaus gilt es, eine Schwelle im Hinblick auf die Gesamtpunktzahl zu erreichen bzw. zu übertreffen (i.d. Regel 12 von 15 Punkten). Je nach Ausschreibung und Maßnahmentyp können die Kriterien unterschiedlich gewichtet sein.
Nach der Einzelbewertung kommen alle Begutachtenden, die den Antrag bewertet haben, zu einem Consesnus-Meeting zusammen, um sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu Kommentaren und Bewertungen zu einigen.

Im Rahmen des Panel Review einigen sich die Begutachtenden auf die Bewertung aller Anträge eines Calls, stellen Konsistenz sicher und erstellen Evaluation Summary Reports. Basierend auf den jeweiligen Evaluierungsergebnissen aller Anträge zu einem Ausschreibungsthema ergibt sich ein Ranking bzw. eine Bewertungsreihenfolge. Entscheidend für die Förderung ist neben der Qualität der Projektanträge das verfügbare Budget des jeweiligen Ausschreibungsthemas. Die Förderliste gliedert sich demnach in eine Gruppe von Anträgen, die zur Förderung vorgeschlagen werden (Mainlist), eine Reserveliste (Reservelist) und eine Gruppe von Anträgen, die entweder insgesamt keine ausreichend gute Bewertung aufweisen oder den Schwellenwert innerhalb eines Kriterienblocks nicht erreichen.

Spätestens fünf Monate nach der Einreichungsfrist (bei 2-Stufigen Anträgen in der erste Stufe nach drei Monaten) werden die Antragsteller im Funding and Tenders Portal unter "my proposals" über das Bewertungsergebnis informiert und erhalten den zusammenfassenden Bewertungsbericht (Evaluation Summary Report - ESR).

Wenn der Projektantrag erfolgreich war, erhält die koordinierende Einrichtung ein Einladungsschreiben zur Vorbereitung der Finanzhilfe (Grant Preparation Invitation Letter). War der Antrag nicht erfolgreich, erhält das Konsortium ein Ablehnungsschreiben.

Eine ausführliche Darstellung zum Ablauf der Begutachtung stellt die EU-Kommission hier bereit.

Weiterführende Informationen enthalten die General Annexes zum Arbeitsprogramm (Teil D). Sie finden diese auf dem Funding and Tenders Opportunities Portal der EU-Kommission unter Reference Documents, unter den entsprechenden Arbeitsprogrammen. 

Bei positiver Evaluierung des Antrags wird am Ende der Vertragsvorbereitungen mit der EU Kommission ein Vertrag geschlossen, der die Fördermodalitäten für das Projekt beinhaltet. Dies ist die Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement), die das Verhältnis zwischen dem Konsortium und der EU Kommission regelt. Die Finanzhilfevereinbarung umfasst die Kernvereinbarung mit rechtlichen und finanziellen Regelungen zur Abwicklung der Forschungsprojekte. Für die Kernvereinbarung gibt es ein Masterdokument (Masterfile), das gemäß spezifischer Anforderungen auf Programmebene, Ausschreibungsebene und auf Ebene der einzelnen Finanzhilfe (Grant) angepasst werden kann. Neben der Kernvereinbarung sind noch die folgenden Anhänge Bestandteile der Finanzhilfevereinbarung:

Anhang 1: Projektbeschreibung (Antrag)
Anhang 2: Veranschlagtes Projektbudget
Anhang 2a: Zusätzliche Informationen zu Stückkosten (Unit Costs) und Beiträgen
Anhang 3: Beitrittsformulare der Partner
Anhang 3a: Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung bei verbundenen Unternehmen
Anhang 4: Muster für den Finanzbericht (Financial Statement)
Anhang 5: Programmspezifische Regelungen

Die Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen erfolgt elektronisch über das Funding and Tenders Portal und dauert in der Regel maximal drei Monate. Der Vertragsschluss erfolgt elektronisch. Die Finanzhilfevereinbarung wird abgeschlossen, indem der Koordinator (das heißt die koordinierende Einrichtung, vertreten durch eine zeichnungsberechtigte Person, LSIGN) sowie die Kommission diese elektronisch unterzeichnen. Die weiteren Partner des Konsortiums treten der Finanzhilfevereinbarung förmlich bei. Grundsätzlich können keine inhaltlichen Änderungen am Projekt mehr vorgenommen werden. Eine Ausnahme bilden eventuelle ethische Auflagen, die aufgrund der Ethikprüfung eingefügt wurden. Wenn nichts anders geregelt ist, ist Projektstart der erste Tag des Monats, der auf das Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung folgt.

Ausführliche Informationen zur Finanzhilfevereinbarung finden Sie auf dem deutschen Portal für Horizont Europa.