Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz (Widening)
Die Maßnahmen „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ im Rahmen von Horizont Europa zielen auf den Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten für Länder mit Entwicklungsrückstand. Beratung zu diesem Programmteil bietet die NKS Widening im EU Büro des BMBF.
Zu den Widening Ländern zählen Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern (sogenannte EU-13), sowie Griechenland und Portugal und alle assoziierten Länder mit gleichwertigen Merkmalen in Bezug auf die F&I-Leistung und die Regionen in äußerster Randlage (definiert in Artikel 349 AEUV).
Teilnehmende Einrichtungen aus diesen Ländern erhalten die Möglichkeit, ihr Potenzial für eine erfolgreiche Teilnahme an grenzüberschreitenden Forschungs- und Innovationsprojekten zu stärken sowie die Vernetzung und den Zugang zu Spitzenforschung zu unterstützen. Durch Anforderung der Partnerschaftsbildung mit exzellenten Forschungs- und Innovationseinrichtungen spielt der gegenseitige Nutzen eine große Rolle, so dass ein echter europäischer Mehrwert vorhanden ist.
Dabei werden die folgenden Maßnahmentypen unterschieden. Deutsche Partnerorganisationen sind bei den „Teaming“ und "Twinning"-Maßnahmen sowie bei den „Excellence-Hubs“ als exzellente FTI-Einrichtung teilnahme- aber nicht antragsberechtigt. Gleiches gilt für FTI-Einrichtungen aus allen anderen EU-Mitgliedsländern. „ERA-Chair Holder“ oder „ERA Fellows“ können deutsche Forschende sein.
Ziel: Auf- und Ausbau von Exzellenzzentren durch Partnerschaften mit führenden Einrichtungen
Der Schwerpunkt liegt auf die Vorbereitungsphase für den Auf- oder Ausbau beziehungsweise die Modernisierung von existierenden Forschungseinrichtungen. Teaming-Projekte bestehen aus mindestens zwei Teilnehmenden: der antragstellenden Einrichtung aus einem Widening-Land (Forschungseinrichtung, Hochschule, nationale/regionale Behörde oder Förderagentur), die das Vorhaben koordiniert, und mindestens einer führenden Einrichtung aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land als fortgeschrittener Partner (öffentliche oder private Einrichtung mit exzellenter Forschungs- und Innovationskompetenz).
Ziel: Aufbau oder Stärkung der Partnerschaften eines bestimmten Themenbereiches an aufstrebenden Einrichtungen mit mindestens zwei hochkarätigen und international führenden Einrichtungen in der EU im selben Themenfeld.
Ziel: Durch „ERA-Chairs“ sollen Forschungseinrichtungen mit geringer Beteiligung am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation signifikant gestärkt werden. Hierzu sollen herausragende akademische Forschende für Lehrstühle mit Exzellenzpotential gewonnen werden.
Ziel: Initiierung nachhaltiger und ortsbezogener Innovationsökosysteme in den Widening-Ländern durch konkrete Aktionspläne und gemeinsamen Forschungs- und Innovationsstrategien. Voraussetzung ist die Beteiligung von mindestens zwei verschiedenen Innovationsökosystemen aus mindestens zwei Widening-Ländern. Partner aus nicht Widening-Ländern sind teilnahmeberechtigt, wenn ein spezifischer Wissenstransfer stattfindet, der entscheidend für den Aufbau des Excellence Hubs ist.
Ziel: Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen durch grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität in die Widening-Länder gefördert werden. Die „ERA Fellowships“ entsprechen den Marie-Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships. Anträge werden unter den Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen eingereicht, die Evaluierung erfolgt ebenfalls im Rahmen der MSCA Postdoctoral Fellowships.
Ziel: Die EU-Kommission beabsichtigt, mit dieser Förderlinie Einrichtungen aus den Widening-Ländern eine Beteiligung an zur Förderung ausgewählten Projekten zu ermöglichen.
Im Rahmen der Hop-On-Maßnahme wird ein zusätzlicher Teilnehmer aus einem Widening-Land in ein laufendes Projekt in den thematischen Clustern in Pfeiler II bzw. dem EIC Pathfinder in Pfeiler III von Horizont Europa integriert. Dabei wird ein bestehendes Projekt um ein relevantes Arbeitspaket für den neuen Partner aufgestockt. Anträge mit Aktivitäten, die zum politischen Ziel des Übergangs zu einer grünen und digitalen Wirtschaft beitragen, werden dabei besonders gefördert. Die Budgeterhöhung kommt hierbei ausschließlich dem neuen Partner zugute, indessen kann der koordinierenden Einrichtung des Konsortiums eine zusätzliche Koordinierungsgebühr von bis zu 10 % des erhöhten Budgets zugewiesen werden. Die Förderung pro Hop-On-Maßnahme beläuft sich auf 0,2 bis 0,5 Millionen Euro.