Der Europäische Innovationsrat (EIC)
Der Europäische Innovationsrat (EIC) ist Teil des dritten Pfeilers von Horizont Europa. Er verfügt über ein Budget von 10,1 Mrd. EUR, um bahnbrechende Innovationen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu unterstützen - von der Frühphase der Forschung über den Konzeptnachweis und den Technologietransfer bis hin zur Finanzierung und dem Upscaling von Start-ups und KMU.
Der EIC umfasst folgende Instrumente:
Mit diesem Förderkonzept wird ein bottom-up-approach umgesetzt, das bedeutet, die EU-Kommission macht keine inhaltlichen Vorgaben, auf die sich Antragstellende beziehen müssen. Eingereicht werden können ambitionierte Projektideen zu radikal neuen Technologien in einem frühen Entwicklungsstadium (TRL 1-4) mit einem möglichst großen potentiellen Impact im Hinblick auf die zukünftige Marktrelevanz. Die Konsortien aus mindestens drei Partnern aus verschiedenen EU Mitgliedsstaaten und/oder assoziierten Staaten sollten interdisziplinär zusammengesetzt sein. Die Projektfördersumme beträgt bis zu 3 Millionen € bei einer Förderquote von 100 %.
Beratung zu den entsprechenden Ausschreibungen erhalten Interessierte bei der NKS EIC Pathfinder.
Bei diesem Förderkonzept gibt die EU-Kommission die Themen aus neuen aufstrebenden Technologiebereichen (TRL 2-4) vor. So konnten in 2021 u. a. Projektvorschläge zu den Themen "Novel routes to green hydrogen production" und "Engineered living material" eingereicht werden. Es können sowohl Einzelanträge, als auch Anträge mit mehreren Projektpartnern eingereicht werden. Die Projektfördersumme beträgt bis zu 4 Millionen € bei einer Förderquote von 100 %.
Beratung zu den entsprechenden Ausschreibungen erhalten Interessierte bei der NKS EIC Pathfinder.
Mit diesem Förderkonzept möchte die EU-Kommission die Weiterentwicklung vielversprechender Projektergebnisse aus der Grundlagenforschung (Future and Emerging Technologies – (FET) aus Horizont 2020 oder dem European Research Concil – (ERC)) in Richtung Marktreife unterstützen. Die Projektaktivitäten müssen in einem mittleren Technologiereifegrad angesiedelt sein (TRL 4- 5/6) und sollten die technologische Umsetzbarkeit unter Einsatzbedingungen demonstrieren. Gefördert werden Einzelprojekte und Kooperationsprojekte mit bis zu 5 Partnern. Das Projektvolumen kann bis zu 2,5 Mio. € betragen, bei einer Förderquote von 100 %.
Beratung zu den entsprechenden Ausschreibungen erhalten Interessierte bei der NKS EIC Pathfinder.
Mit dem EIC Accelerator unterstützt die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups bei der Umsetzung bahnbrechender Technologien und Innovationen. Dabei kann das gesamte Innovationsspektrum adressiert werden – von der Frühphase der Forschung bis hin zum Scale-up.
Zu diesem Programmteil von Horizont Europa berät die NKS EIC Accelerator.
Der EIC Accelerator richtet sich an Unternehmen mit disruptiven, hochrisikoreichen Innovationen und dem Potential, mit ihren Lösungen neue Märkte zu schaffen. Antragsberechtigt sind KMU und „Small Mid-Caps“ (bis zu 499 Mitarbeitende), die in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Staat angesiedelt sind.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Innovation einen Technologiereifegrad (TRL) von 5 oder 6 bereits erreicht haben. Neben einer Zuwendungskomponente, die bis zu 70 % der Projektkosten von maximal 2,5 Mio. € umfasst, besteht auch die Möglichkeit zur Beantragung einer Investitionskomponente von bis zu 15 Mio. €. Darüber hinaus erhalten geförderte KMU und Start-ups sowie Träger des Exzellenzsiegels ("Seal of Excellence", SoE) Zugang zu einer Reihe von EIC Business Acceleration Services (BAS).
Mit den EIC Preisen unterstützt die EU-Kommission neuartige und bahnbrechende Innovationen, die Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen leisten, neue Akteure einbinden und neue "Communities" aufbauen.
Weiterführende Informationen