Das Bild zeigt eine Laptoptastatur auf der ein Finger eine Taste drückt, die als 'Förderprogramme' beschriftet ist.
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Unterstützung von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der internationalen Vernetzung (HAW-EuropaNetzwerke)

Das BMBF und die Regierungen der Bundesländer haben am 13.08.2024 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die deutsche Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei der internationalen Vernetzung und bei der Antragstellung in europäischen und internationalen Programmen der anwendungsorientierten Forschung unterstützt. Diese neue Bekanntmachung stellt die Nachfolge von FH-Europa dar.

Gefördert werden Maßnahmen, die der Vernetzung mit (potenziellen) europäischen und internationalen Projektpartnern dienen, mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragseinreichung eines themenspezifischen Projektvorschlags insbesondere für das EU-Rahmenprogramm Horizont Europa (und dessen Nachfolgeprogramm ab 2028) sowie in anderen passfähigen europäischen Programmen (zum Beispiel „LIFE“, „EU4Health“, „Digital Europe“) oder „EUREKA“-Instrumente, für die HAW antragsberechtigt sind.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur Höhe von 75 000 Euro gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden können. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 12 Monate.

In diesem Verfahren können Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie jederzeit bis zum 30. Juni 2029 in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“ eingereicht werden.

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