Territoriale Zusammenarbeit europäischer Regionen (Interreg)
Mit dem Interreg-Programm unterstützt die EU-Kommission im Rahmen ihrer Struktur- und Investitionspolitik grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten. Interreg wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt.
- Interreg A - grenzübergreifende Zusammenarbeit: Weiterentwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen
- Interreg B- transnationale Zusammenarbeit: Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen
- Interreg C: interregionale Zusammenarbeit: Kooperationsnetze und Erfahrungsaustausch, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente für Regionalentwicklung und Kohäsion zu verbessern.
Die Verwaltung der jeweiligen Interreg-Aktivitäten erfolgt über einen Zusammenschluss von Vertretern der nationalen und regionalen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten. Diese definieren gemeinsam die Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Programms unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen. Die möglichen Themen der Zusammenarbeit sind sehr vielschichtig und umfassen u. a. Bereiche wie Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance.
Darüber hinaus sind die Interreg-B-Aktivitäten in sechs regionale Bereiche unterteilt, an denen sich verschiedene Bundesländer beteiligen:
- Alpenraum: Bayern (Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben) und Baden-Württemberg (Regierungsbezirke Tübingen und Freiburg).
- Donauraum: Baden-Württemberg, Bayern
- Mitteleuropa: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Nordseeraum: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Nordwesteuropa: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben)
- Ostseeraum: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Lüneburg), Schleswig-Holstein
Projekte im Rahmen der Interreg-B-Programme werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Die Förderquote liegt je nach Kooperationsraum zwischen 50 und 85 %. Der Restbetrag muss durch die beteiligten Partner aufgebracht werden (sogenannte nationale Kofinanzierung). Für einen förderfähigen Antrag müssen sich Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern für maximal in einem Konsortium zusammenfinden. Ein "Lead Partner" übernimmt dabei jeweils die Federführung. Das Programm richtet sich an öffentliche und private Akteure.
Der Beitrag kann für deutsche Partner anteilig aus den Mitteln für transnationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bezuschusst werden. Dabei kann die Vorbereitung von Intereg-Anträgen, der Eigenanteil an Interreg-Projekten (Kofinanzierung) und die Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins (Andock) unterstützt werden.